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Zunächst einigen wir uns darauf, die Sitzung auf 1 Stunde zu begrenzen und sie nicht auf Band aufzuzeichnen.
Dann erklärt Herr Nooteboom, dass die EU-Kommission an der Harmonisierung und Klärung des Software-Patentrechtes arbeitet und dass er froh ist, dieses und möglicherweise weitere Treffen zu organisieren. Herr Nooteboom möchte gerne die Kommunikation mit der Welt der Freien Software bündeln und über einen Kanal führen.
Nooteboom betont, dass die DGR keineswegs die USA kopieren wolle.
Wir sind gekommen, um die Position des Eurolinux-Bündnisses zum Thema Softwarepatente zu erläutern.
Das Eurolinux-Bündnis is ein Bündnis von Firmen und Verbänden, die sich wegen der Pläne der Europäischen Kommission zur Erarbeitung einer Harmonisierungsrichtlinie über Softwarepatente Sorgen machen.
Wir beurteilen das so:
- Wir sind nicht gegen die Patentierung von innovativen computergestützten Prozessen mit industrieller Anwendung, solange solche Patente geeignet sind, die Innovation, den Technologietransfer und den Wettbewerb anzukurbeln sowie den Verbraucherschutz und die Sicherheit von DV-Anlagen zu verbessern, wie dies vom TRIPS-Vertrag und den römischen Verträgen gefordert wird.
- Wir sind strikt gegen die Patentierung von Computerprogrammen, da dies wissenschaftlicher Unsinn ist (Programme sind mathematischen Beweisen äquivalent) und eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt (über die Patentierung von Programmen für gesellschaftliche Praktiken und Geschäftsmethoden kann man Eigentumsrechte an gesellschaftlichen Praktiken und Geschäftsmethoden erwerben).
- Wir sehen eine Prozessierwelle auf uns zu kommen. Softwareautoren, -firmen und Distributoren sollten sich nicht rechtlichen Risiken aussetzen, wenn sie in gutem Glauben handeln. Quellenoffene Softwareentwicklung sollte geschützt und wie wissenschaftliche Forschung behandelt werden.
Nooteboom erklärt, dass Müller nächste Woche in die USA reisen wird. Müller erläutert neueste Entwicklungen der amerikanischen Rechtssprechung und erklärt, dass die Patentierung von Geschäftsmethoden und mathematischen Formeln auch dort umstritten sei.
Ich vertrete SuSE. Unsere Firma hat 200 Angestellte. Wir sind der größte Linux-Distributor der Welt. Linux ist ein führendes Betriebssystem, dessen Kern in Finnland entwickelt wurde. Für Internetserver wird es mehr als jedes andere System verwendet. Linux hat weltweit 25 Millionen Benutzer. SuSE ist, was Qualität und Verkaufsvolumen betrifft, die führende Distribution. SuSE hat letztes Jahr etwa eine Million CD-Pakete verkauft. IDC zufolge ist der Linux-Markt im letzten Jahr um 178% gewachsen.
Das hier verkaufen wir (Pilch zeigt ein SuSE-Paket). Dieses Paket enthdlt mehr als 1300 Softwarepakete diverser Herkunft. Viele davon sind kommerzielle Pakete, die von europäischen Firmen mit recht vielen Angestellten gemacht werden, die ihre weltweite Distribution über uns abwickeln.
Hierzu gehören:
- StarOffice, aus Hamburg, eine solide Alternative zu Microsoft Office
- Blender, ein führendes 3D-Grafik und Animationspaket aus Holland
- VShop, ein System für den Internet-Handel aus Frankfurt, das von 600 Firmen eingesetzt wird, darunter Michael Schumacher, Deutsche Bahn
- Mpeg, ein von Franzosen hergestellter MPEG-Dekodierer
- Netbeans, eine Java-Entwicklungsumgebuch aus Tschechien
- Sniff (Österreich), Qt (Norwegen), Roxen (Schweden), Flagship (Deutschland), XOffice (Frankreich), Siag Office (Schweden)
Millionen von Leuten weltweit können diese Pakete installieren. Die Softwarehäuser können darauf verzichten, ihr eigenes Distributionssystem aufzubauen. Für einen großen Teil der europäischen IT-Industrie fungieren wir als eine Art Airbus, ein Säulenprojekt, über das kleinere Firmen kostengünstigen Zugang zum Weltmarkt finden.
Hier habe ich Ihnen einen Brief unseres Vorstandes Roland Dyroff mitgebracht, der dies im einzelnen erklärt. (Pilch überreicht einen Brief.)
Wir fragen uns vor allem: Ist das hier (Pilch hebt das SuSE-Paket hoch) illegal? Wird dieses Paket das kommende europäische Patentrecht verletzen? Soweit wir sehen können wird es das. Die SuSE-Distribution enthält mehr als 1300 Programmpakete, von denen die meisten tausende von Algorithmen enthalten, die möglicherweise eine riesige Menge existierender Softwarepatente (in den USA bereits an die 100000) verletzen könnten. Manche Großkunden verlangen verlangen von uns Garantien dafür, dass unser System keine Rechte Dritter verletzt. Das heißt, dass wir mehr als 1 Million Algorithmen durchprüfen müssten, um sicher zu sein, dass dieses Paket keine Verletzung darstellt. Das ist einfach nicht zu machen. Wenn wir es aber nicht tun, verlieren wir Kunden und man kann uns wegen Patentverletzung verklagen. Am Ende eines teuren Prozesses müssen wir dann möglicherweise für entgangene Gewinne anderer Firmen bezahlen.
Unter diesen Umständen könnten wir bald gezwungen sein, unser Geschäft einzustellen oder es an Firmen wie IBM zu verkaufen. In jedem Falle würden viele wertvolle Arbeitsplätze verloren gehen.
Mit dem bisherigen Gesetzessysm lassen sich softwaregestützte Erfindungen in Europa bereits patentieren. Das genügt bereits, um uns zu zwingen, Pakete von unserer Distribution zu entfernen. Es beeinträchtigt bereits unser Geschäft und die Freiheit des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Betriebssystemen. Das ist schon ganz übel. Aber es ist nicht so übel, wie wenn man seine Firma einstampfen muss.
Aus diesem Grunde unterstützen wir die Position des Eurolinux-Bündnisses.
Nooteboom fragt: Wie oft ist SuSE in den USA verklagt worden?
Pilch antwortet: "Noch nie".
Smets merkt an: "Es gibt so eine Geschichte von einem Mann, der gerade vom Eiffelturm herunterfällt. Ein Passant fragt ihn "Ist alles in Ordnung?" Der Mann antwortet "ja, bisher schon"."
Ich arbeite in der Rechtsabteilung der Infomatec AG. Infomatec ist ein technisches Pionierunternehmen. Wir entwickeln Technologien für eingebettete Systeme (embedded systems). Wir sind 500 Angestellte.
Wir sind unseren Mitbewerbern immer um einen Schritt voraus. Darin liegt unser strategischer Vorteil. Natürlich hätten wir unseren technischen Vorsprung patentieren können, aber wir wollen unsere Investitionen darauf konzentrieren, neue Vorsprünge zu erreichen und nicht die bisherigen abzusichern.
Die bisherigen Vorsprünge sind durch das Urheberrecht genügend abgesichert. Bis wir auf eine solche Technik ein Patent erhalten, ist sie im Markt nicht mehr entscheidend. Wir brauchen keine Patente. Patente würden uns lediglich daran hindern, den Software-Quelltext in dem Moment, wo er im Markt nicht mehr entscheidend ist, offenzulegen.
Die vorgeschlagene Patentgesetzgebung stellt eine Drohung dar, weil sie unsere Rechtssicherheit nicht verbessert. Einerseits haben wir kein Interesse daran, andere wegen Patentverletzungen zu verklagen. Andererseits müssten wir fürchten, unseren Quelltext zu vervffentlichen, weil Mitbewerber unsere Technik dann viel leichter auf patentierte Algorithmen absuchen können. Denn die Quelltexte sind so umfangreich, dass man unmöglich garantieren kann, dass sie keinerlei patentierte Algorithmen enthalten.
Die vorgeschlagenen Patentgesetzgebung würde uns zwingen, unser Wissen auf Dauer zurückzuhalten, statt es in offene Gemeinschaftsentwicklungen einfließen zu lassen.
Hier habe ich Ihnen einen Brief von unserem Vorstand mitgebracht, in dem unsere Position ausführlich erläutert wird.
Ich hei_e Paolo Didone und vertrete Prosa, eine italienische Firma aus 15 Personen, die quellenoffene Software produzieren, verkaufen und betreuen. Ich habe Prosa mit gegründet. Zu unseren Kunden gehören mehrere Universitäten, der Vatikan und viele Firmen, insbesondere im Bereich Telekommunikation.
Quellenoffene Software entsteht durch eine Gemeinschaftsanstrengung von Einzelpersonen und Firmen. Sie kann nur dann entstehen, wenn jeder sein Wissen veröffentlichen und am Wissen anderer teilhaben kann.
Dieser Vorgang des quellenoffenen gemeinschaftlichen Entwickelns ist für die Informationsgesellschaft von fundamentaler Bedeutung, wie auch der EU-Kommissar für Informationstechnik, Herr Liikanen, kürzlich erklärte. Der Vorgang der Quelloffenen Entwicklung ähnelt dem der wissenschaftlichen Forschung. Er erfordert einen öffentlichen Raum, wo die Leute Informationen veröffentlichen und Beiträge leisten können, ohne befürchten zu müssen, dass sie damit Patentrechte verletzen. Wenn Computerprogramme patentierbar werden, kann das den Vorgang der quellenoffenen Entwicklung ersticken. Die Entwickler werden nicht mehr mit weiterarbeiten können und für Firmen wie Prosa könnte dies das Aus bedeuten.
Patente auf Computerprogramme gefährden die Forschung, die Innovation und den Wettbewerb in Europa.
Ich bin der Rechtsexperte des Linux-Verband (LiVe). einer Vereinigung von kommerziellen Anbietern und Benutzern von Linux im deutschsprachigen Raum. Zweck unserer Vereinigung ist es, den professionellen Gebrauch von Linux voranzutreiben und die freie Verfügbarkeit des Linux-Systems aufrechtzuerhalten.
LiVe ist über die neulichen Veränderungen im Bereich des Patentrechts sehr besorgt.
- Zunächst ist eine besorgniserregende schleichende Veränderung der Rechtssprechung festzustellen.
- Zweitens soll diese Veränderung der Praxis nun durch nachträgliche Gesetzesänderungen festgeschrieben werden. Diese Veränderungen sind durch keinerlei vernünftige Argumente gerechtfertigt. Soweit ich sehen kann wurden die Auswirkungen dieser Änderungen bisher nicht wissenschaftlich studiert. Dieses Fehlen einer Studie wurde übrigens kürzlich bei einer internationalen Konferenz vom Präsidenten des Französischen Patentamtes bestätigt.
Offensichtlich sind die derzeitigen Europäischen Gesetzgeber desorientiert und helfen sich, indem sie amerikanische Gesetze kopieren. Die eigentlichen Auswirkungen solcher Patentgesetze wurden überhaupt noch nicht berücksichtigt:
- Erstens wird die durch Softwarepatente verursachte Rechtsunsicherheit noch größer als die schon vorhandene Rechtsunsicherheit im Bereich des Markenrechts. Das wird dazu führen, dass die Gerichte immer mehr von sinnlosen Streiterein überflutet werden.
- Zweitens wird Freie Software und Quelloffene Entwicklung ganz besonders angreifbar. KMUs, die sich keine Patentabteilung leisten können, werden benachteiligt. Außerdem werden europäische Unternehmen insgesamt, schon deshalb weil sie im Patentieren weniger Erfahrung gesammelt haben als amerikanische Unternehmen, benachteiligt.
Daher bitte ich sie, eine offene Diskussion über Ihre Initiativen zu führen und zu fördern. Ich habe im Internet nach einer solchen Diskussion gesucht aber nichts gefunden. LiVe wird sich daher in den nächsten Monaten besonders darum bemühen, diese Diskussion anzustoßen.
Ich heiße Frank Hoen, komme von Netpresenter, einem kleinen holländischen Softwarehaus, das 1995 die berühmte Push-Technologie erfand. Wir sind eine Windows-Firma, d.h. wir arbeiten unter Windows und unsere Software ist proprietär.
Wir haben Niederlassungen in Holland, Deutschland und in den USA. Unser Produkt wird von 250000 Kunden für die unternehmensinterne Kommunikation eingesetzt. Zu den bekanntesten Kunden gehören Nokia, Shell, Philips, die Star-Wars-Leute und der holländische Premierminister.
1995 versuchten wir vergeblich, unsere Software in den USA zu patentieren. Wir waren einfach nicht zahlungskräftig genug. Selbst wenn wir ein Patent angemeldet hätten, hätten wir nicht genug Geld gehabt, um es vor Gericht zu verteidigen. Inzwischen haben andere Firmen in den USA in unserem Arbeitsgebiet Patente erworben, und wir können unsere Push-Technik in den USA nicht mehr vermarkten. Das gleiche könnte auch in Europa passieren. Weltkonzerne könnten uns den Garaus machen. Nicht weil sie bessere Software schreiben, sondern weil sie mehr Geld zum Prozessieren haben.
Wenn wir uns nicht um Patente sorgen müssen, bleibt uns mehr Zeit, um unsere Produkte und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Unsere Position gründet sich auf ausführliche Studien, insbesondere diese hier (Smets überreicht einen Haufen gedruckter Artikel, einschließlich seine Studie zum Software-Nutzungsrecht)
Unsere Studien zeigen eine Menge möglicher Ungereimtheiten im Software-Patent-Gesetz auf.
Sie stimmen mit diesen Aussagen von Hal Varian (Prof für Betriebswirtschaftslehre in Berkely), Dr. Ingo Kober (Präsident des Europäischen Patentamtes), 10 führenden europäischen Softwarefirmen, Oracle, Adobe, Borland usw überein.
EuroLinux schldgt eine Konsensposition vor:
- JA zu Patenten auf innovative computergestützte Prozesse mit industrieller Anwendung, solange sie den Einschränkungen der Artikel 7 und 8 des TRIPS-Vertrages und des Artikels 100 des Römischen Vertrages genügen.
- ein Klares NEIN zu Patenten auf Computerprogramme
Diese Differenzierung würde es erlauben, Verletzungen durch Software als Verletzungsbeihilfe statt als direkte Verletzung zu behandeln. Somit könnten Softwarehäuser und Dienstleistungsfirmen nur dann verklagt werden, wenn sie wider besseres Wissen weitermachen. Das würde juristischen Schikanen einen Riegel vorschieben.
Ferner ldsst sich unser Ansatz mit einem automatischen Patentgebühreneinzugssystem kombinieren (s Artikel SU), ohne dass dazu Gesetze geändert werden müssen.
Unsere Position hat viele Vorteile:
- Sie macht es Erfindern und Eigentümern leichter, Lizenzgebühren einzuziehen
- Softwarefirmen riskieren nichts, solange sie der elektronischen Gebühreneinziehung beim Benutzer zustimmen.
- Die Patentverwaltungskosten können reduziert werden. Das gibt Europa einen Standortvorteil gegenüber den USA, wo die Patentverwaltungskosten sehr hoch liegen.
- Es entstehen zwei voneinander getrennte Märkte: einer für Urheberrechtslizenzen und einer für Patentlizenzen. Dadurch wird der Softwaremarkt wettbewerbsfdhiger als er wdre, wenn man Urheber- und Patentlizenzen immer vermengen würde.
- Die GD 15 hat weniger Arbeit, weil weniger Gesetze geändert werden müssen.
Unsere Position bringt allen Seiten Vorteile.
Nooteboom nimmt unsere Position zur Kenntnis. Er sagt, das europäische Patentrecht müsse gut genug konzipiert werden, um den Erfordernissen der nächsten 20 Jahren zu genügen, und dass unsere Position wichtige wirtschaftliche Fragen aufwirft, welche die EU-Kommission studieren sollte.
Müller meint, im Europäischen Patentrecht sei die Schwelle der Erfindungshöhe wesentlich höher gehängt als in den USA. Wir erläutern verschiedene Gründe, warum die Erfindungshöhe weder in den USA noch in Europa eine echte Schwelle darstellt und verraten, dass wir derzeit beim EPA ein Test-Patent einreichen, um dies zu belegen.
Nooteboom teilt uns seine Einschätzung mit, wonach EPÜ §52.2 dahingehend geändert werden wird, dass Computerprogramme von der Liste der Ausnahmen gestrichen und damit patentierbar gemacht werden. Er sagt, diese Entscheidung hänge nicht von der Generaldirektion 15 ab.
Ravillard sagt, er habe die neue Gebrauchsmusterdirektive entworfen, ohne Computerprogramme in die Liste der Ausnahmen mit aufzunehmen. Sein Entwurf sei jedoch nicht endgültig und es sie nicht ausgeschlossen, das Computerprogramme wieder auf die Liste gesetzt werden.
Noteboom erwähnt, dass viele Vertreter der Industrie und der Öffentlichkeit Unverständnis darüber geäußert hätten, dass in Europa Softwareerfindungen nicht die gleiche Behandlung wie Hardwareerfindungen erfahren, und dass die USA ein "liberaleres" Patentrecht haben, das solche Ungleichheiten nicht entstehen lasse.
Wir erklären, dass Computerprogramme viel weniger Hardwareerfindungen als Büchern ähneln. Wenn Programme patentierbar werden, wird ein Buch mit einem darin abgedruckten Programm zu einer Patentverletzung. Nooteboom glaubt dies nicht, da er glaubt, ein Buch mit einem darin abgedruckten Quelltext sei etwas anderes als eine CD oder Diskette mit einem darauf gespeicherten Programm. Wir erklären, dass ein im Buch gedrucktes Programm automatisch durch ein Texterkennungssystem eingelesen und ausgeführt werden kann. Wir erklären ferner, dass auch musikalische Kompositionen und Werke der Literatur oder Sachbücher wie Computerprogramme aufgebaut sein können und häufig tatsächlich als Programme konzipiert werden, und dass die Schaffung dieser Werke ebenso wie die Schaffung von Software technische Aspekte aufweist, so dass, wenn Computerprogramme patentierbar sein sollen, aus Gleichheitsgründen auch Werke der Musik und Literatur patentierbar sein müssen.
Nooteboom und Müller finden diese Sichtweise überraschend und nicht sehr überzeugend. Leider fehlt uns die Zeit, um dieser Frage weiter nachzugehen.
Wir fragen, ob die GD 15 bereit wäre, eine Konferenz aller beteiligten Parteien zu organisieren, um die verbleibenden Fragen zu klären. Nooteboom sagt zu, DG XV würde einen Vertreter schicken, falls EuroLinux eine solche Konferenz organisieren wolle, würde aber selber keine weiteren Konferenzen organisieren.
Wir schlagen vor, die EU solle ein Patentrecht schaffen, das dem der USA um ein paar Jahre voraus ist, da das berühmte Prinzip "der Erste kassiert alles" nicht nur für die Softwareindustrie sondern auch für die IT-Gesetzgebung gelte: europäische Softwarehersteller werden Nachteile erleiden, wenn die EU die USA kopiert, und umgekehrt werden sie Vorteile erlangen, wenn die USA in ein paar Jahren sich der EU anpassen muss. Nooteboom antwortet, es sei sehr unwahrscheinlich, dass die EU eine Vorreiterrolle spielen könne, da normalerweise die EU immer im Vergleich zu den USA ein paar Jahre im Rückstand sei. |